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Feuerwehr Bückeburg-Stadt
Aus- und Weiterbildung
Einsatztelegramm

Sa., 09.03.2024, 01:59 Uhr

Bückeburg, Langestraße
B2 - Feuer im Gebäude



Häufige Fragen

Feuerwehr Unterstützen


Führungsausbildung

Lehrgang "Gruppenführer" Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossener Lehrgang "Truppführer"
Ziel: Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke
Lehrgang "Zugführer" Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossener Lehrgang "Gruppenführer"
Ziel: Befähigung zum Führen eines Zuges - einschließlich eines erweiterten Zuges - sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges
Lehrgang "Verbandsführer" Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossener Lehrgang "Zugführer"
Ziel: Befähigung zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug sowie zur Leitung auch von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der FwDV 100
Lehrgang
"Einführung in die Stabsarbeit"
Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossener Lehrgang "Verbandsführer"
Ziel: Befähigung zur selbstständigen Führung eines Sachgebiets in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung
Lehrgang "Führen im ABC-Einsatz" Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossener Lehrgang "Gruppenführer" - soweit nicht nach Landesrecht eine weitergehende Ausbildung erforderlich ist - und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "ABC-Einsatz"
Ziel: Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC-Ausrüstung und zum Führen entsprechend ausgebildeter taktischer Einheiten im ABC-Einsatz
Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr" Voraussetzung: erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang "Gruppenführer", soweit nicht nach Landesrecht eine weitergehende Ausbildung erforderlich ist
Ziel: Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht
Lehrgänge
"Ausbilder in der Feuerwehr"
Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang "Ausbilder für die Truppausbildung" ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Gruppenführer". Um die Ausbildung in der Ersten Hilfe eigenverantwortlich gestalten zu können, müssen die Ausbilder zusätzlich eine entsprechende rettungsdienstliche Qualifikation vorweisen können.
Teilnehmer an den entsprechenden Ausbilderlehrgängen für die technischen Lehrgänge müssen zusätzlich zum Lehrgang "Gruppenführer" die dem jeweiligen Lehrgang entsprechende technische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Bei Ausbildern für Maschinisten oder für Atemschutzgeräteträger zählen hierzu die erfolgreich abgeschlossenen Lehrgänge "Gerätewarte" oder "Atemschutzgerätewarte" oder, alternativ, ein verkürzter, fachspezifischer Lehrgang zum Erwerb der notwendigen Fachkunde.
Zeil: Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Lehrgänge

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